· Fachbeitrag · § 10 EStG
Keine Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Bonuszahlungen der Krankenkasse
| Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge (Basisabsicherung)nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz nicht. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ geleistet wurden. In diesem Zusammenhang erhielten die zusammen veranlagten Steuerpflichtigen eine Zahlung von 150 EUR als Kostenerstattung für geleistete Aufwendungen für Vorsorgemaßnahmen im Rahmen des Bonusprogramms der Krankenkasse. Das FA berücksichtigte diesen Betrag als Beitragsrückerstattung und minderte entsprechend die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Nach seiner Auffassung sind auch Bonuszahlungen nach § 65a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) als Beitragsrückerstattungen zu qualifizieren.
Entscheidung
Das FG Rheinland-Pfalz hat nun als bundesweit erstes Finanzgericht entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu kürzen ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ geleistet werden.
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