· Fachbeitrag · § 12 UStG
Keine Umsatzsteuerermäßigung bei Online-Ausleihen („eLibrarys“)
| Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z. B. E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuer-satz. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung", ist der Regelsteuersatz anzuwenden. |
Sachverhalt
Strittig war die sogenannte „Online-Ausleihe" digitalisierter Sprachwerke (E-Books). Die Steuerpflichtige räumte den Bibliotheken Nutzungsrechte an digitalisierten Sprachwerken ein. Dies ermöglichte den Bibliotheksnutzern, die lizenzierten Sprachwerke über das Internet von den Servern der Steuerpflichtigen abzurufen. FA und FG unterwarfen die Leistungen an die Bibliotheken dem Regelsteuersatz.
Entscheidung
Der BFH bestätigte dies. Zwar ist auf die Vermietung der in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Bücher der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Digitale Sprechwerke sind aber keine Bücher im Sinne dieser Anlage 2. Das folgt insbesondere aus dem Unionsrecht, das dem nationalen Umsatzsteuerrecht zugrunde liegt. Danach ist eine Steuersatzermäßigung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen - wie das Überlassen oder die Vermietung digitalisierter Bücher - ausdrücklich ausgeschlossen.
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