· Fachbeitrag · § 15 EStG
GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers
| Unterhält eine Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zum Einzelunternehmen auch einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb, ist nicht davon auszugehen, dass der Einzelunternehmer die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im wirtschaftlichen Interesse des Einzelunternehmens ausübt. Hieraus folgt, dass seine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft dann in der Regel nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Anteile des Steuerpflichtigen an einer GmbH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens gehören. Der Steuerpflichtige war als alleiniger Gesellschafter an einer GmbH beteiligt. Die GmbH war ihrerseits wieder zu jeweils 100 % an zwei weiteren GmbH`s beteiligt. Mit den letztgenannten Firmen erzielte das Einzelunternehmen des Steuerpflichtigen (eine Werbeagentur) in den Streitjahren zu 99 % bis 100 % seiner Umsätze.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung vertrat das FA die Meinung, dass es sich bei den Anteilen des Steuerpflichtigen an der GmbH um notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens handele und diese daher in die Bilanz aufzunehmen seien.
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