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  • · Fachbeitrag · § 15 EStG

    Pokern ist kein „reines Glücksspiel“!

    | Das Turnierpokerspiel ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht als reines - und damit per se nicht steuerbares - Glücksspiel, sondern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen, so der BFH in einem aktuellen Urteil. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige über Jahre hinweg hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u.a. in den Varianten „Texas Hold´em“ und „Omaha Limit“) erzielt. Das FA war ebenso wie das FG im sich anschließenden Klageverfahren der Auffassung, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen aus Turnierpokerspielen einkommensteuerbar sind.

     

    Entscheidung

    Auch der BFH ist der Auffassung, dass die vom Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte die Voraussetzungen des § 15 EStG erfüllen und als gewerbliche Einkünfte der Besteuerung unterliegen.