· Fachbeitrag · § 15 UStG
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter GmbH-Gründung
| Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führt. |
Sachverhalt
Kläger war ein Arbeitnehmer, der über eine von ihm zu gründende GmbH eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen wollte. Die GmbH sollte die Betriebsmittel einer anderen Firma im Rahmen eines Unternehmenskaufs erwerben. Der Kläger wurde hierfür durch eine Unternehmensberatung für Existenzgründer und einen Rechtsanwalt beraten. GmbH-Gründung und Unternehmenskauf unterblieben. Der Kläger ging gleichwohl davon aus, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt sei. Das FA lehnte dies ab. Der Einspruch hatte keinen Erfolg. Demgegenüber gab das FG der Klage statt.
Entscheidung
Der BFH hielt die Revision des Finanzamts für begründet. Das FG hat die EuGH-Rechtsprechung im Hinblick auf das Erfordernis einer Vermögensübertragung nicht zutreffend gewürdigt. Der BFH entwickelt 3 Fallgruppen:
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