· Fachbeitrag · § 15 UStG
Vorsteuerabzug bei Reparaturen vor dem Verkauf
| Bei der Beurteilung des Vorsteuerabzugs sind für die wirtschaftliche Zuordnung/Zurechnung der vorsteuerbelasteten Leistungen zu den ausgeführten Umsätzen des Unternehmers grundsätzlich nur Umsätze zu berücksichtigen, die nach Inanspruchnahme der vorsteuerbelasteten Leistungen ausgeführt werden. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige machte als Zwangsverwalter eines Grundstücks den Vorsteuerabzug geltend. Nach den Feststellungen des FA wurde eine Sprinklerzentrale nach Abnahme und Inbetriebnahme lediglich für die Ausführung der Grundstückslieferung im Wege der Zwangsversteigerung verwendet. Alleiniger und ausschlaggebender Ausgangsumsatz sei damit die nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfreie Grundstückslieferung im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Vorsteuerabzug sei deshalb gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen.
Der Steuerpflichtige trug dagegen vor, bei den Arbeiten an der Sprinkleranlage habe es sich nicht um eine Baumaßnahme gehandelt, die in Auftrag gegeben worden sei, um das Objekt besser veräußern zu können. Die Instandsetzung der Anlage habe den Zweck gehabt, den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage wieder herzustellen.
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