· Fachbeitrag · § 16 EStG
Ausscheiden eines Mitgesellschafters gegen Abfindung in Form eines Teilbetriebs
| Das Ausscheiden eines Mitgesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung in Form eines Teilbetriebs löst keinen Veräußerungsgewinn aus. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war zu 18,38 % an einer Steuerberatungs-GbR mit mehreren Niederlassungen beteiligt. Die Niederlassung A wurde vom Steuerpflichtigen geführt. Er schied zum 31.5.2006 aus der GbR aus. Die GbR wurde von den verbliebenen fünf Gesellschaftern fortgeführt. Er übernahm mit seinem Ausscheiden sämtliche Aktiva, Passiva sowie den Kundenstamm der von ihm geführten Niederlassung A. Unter Berücksichtigung des Abfindungsanspruchs sowie der übernommenen Aktiva und Passiva der Niederlassung A sowie des Kundenstamms ergab sich mit dem Ausscheiden eine Ausgleichsverbindlichkeit des Steuerpflichtigen.
Das FA war der Auffassung, dass der Steuerpflichtige gegen Sachwertabfindung ausgeschieden und dabei ein steuerpflichtiger Aufgabegewinn entstanden sei. Da die GbR nach dem Ausscheiden des Steuerpflichtigen fortgeführt worden sei und der Abfindungsanspruch des Steuerpflichtigen durch Übertragung eines Teilbetriebs erfüllt worden sei, liege weder eine Realteilung vor, noch könne § 6 Abs. 5 EStG angewendet werden.
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