· Fachbeitrag · § 17 EStG
Entstehung des Auflösungsverlusts bei nachträglichen Anschaffungskosten
| Das Entstehen eines Auflösungsverlusts i.S. des § 17 EStG setzt unter anderem voraus, dass die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten feststeht. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war Geschäftsführer einer GmbH und an dieser zu 50 % beteiligt. Im April 2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet; im Mai 2010 wurden alle Aktiva (der gesamte Betrieb) veräußert. Das Insolvenzverfahren war im Zeitpunkt des Ergehens der Entscheidung des FG noch nicht abgeschlossen.
Der Steuerpflichtige hatte im Juli 2009 eine Höchstbetragsbürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber einer Bank übernommen. Im August 2010 nahm die Bank den Steuerpflichtigen aus der Bürgschaft auf Zahlung in Anspruch. Nach mehrmonatigen Verhandlungen und wechselseitigem Schriftverkehr teilte die Bank dem Steuerpflichtigen im Mai 2011 mit, dass sie ihn bei Zahlung eines Betrags in Höhe von 60.000 EUR bis zum 10.6.2011 aus der Bürgschaft entlasse. Nach Erhalt des Betrags erhielt der Steuerpflichtige von der Bank die schriftliche Bestätigung, dass sie keine Rechte aus der Gesamtbürgschaft mehr geltend mache.
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