· Fachbeitrag · § 17 EStG
Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Nachtragsliquidation
| Der maßgebende Realisierungszeitpunkt eines zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts ist auch im Fall einer Nachtragsliquidation derjenige, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer wesentlichen Änderung der durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist. Fallen im Rahmen der Nachtragsliquidation Aufwendungen an, die nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sind, handelt es sich um ein nachträgliches Ereignis, das die Höhe des Auflösungsgewinns oder -verlusts beeinflusst und auf den Zeitpunkt der Auflösung zurückzubeziehen ist. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war alleiniger Gesellschafter einer GmbH, für die am 16.1.1998 der Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden war. Der Steuerpflichtige war zum Liquidator bestellt worden. Nach insolvenzfreier Auflösung wurde am 1.11.2001 die Beendigung der Liquidation der GmbH im Handelsregister eingetragen und die Gesellschaft gelöscht.
Aufgrund einer Nachtragsliquidation, im Rahmen derer der Steuerpflichtige zum Nachtragsliquidator bestellt wurde, machte dieser einen Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG in der Einkommensteuererklärung 2005 geltend.
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