· Fachbeitrag · § 17 EStG
Teilabzugsverbot bei Rückzahlung von Stammkapital
| Wird bei der Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein Teil des Stammkapitals in Form von Liquidationsraten an den Anteilseigner zurückgezahlt, sind das Teileinkünfteverfahren und das Teilabzugsverbot auch im Verlustfall anzuwenden.
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war an einer GmbH mit einer Stammeinlage von 8.500 EUR beteiligt. Ende Dezember 2009 wurde die Auflösung der GmbH beschlossen. Im Zuge der Auflösung der GmbH, erfolgte die Auskehrung des sich noch im Gesellschaftsvermögen befindlichen Teils des Stammkapitals, wobei auf die Steuerpflichtige rund 3.000 EUR entfielen. Die Steuerpflichtige begehrte den vollen Abzug der um die Auszahlung geminderten Stammeinlage von rund 5.000 EUR. Hingegen berücksichtigte das Finanzamt den Verlust in Anwendung des sog. Teileinkünfteverfahrens nur zu 60 %.
Hintergrund
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war.
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