· Fachbeitrag · § 17 EStG
Wesentliche Beteiligung an einer Limited bemisst sich am eingetragenen Stammkapital
| Ist bei Ermittlung der Beteiligungshöhe bei einer englischen Limited das Verhältnis der eigenen Anteile zum genehmigten Kapital oder zum gezeichneten Kapital für die Berechnung der prozentualen Beteiligungshöhe maßgebend? Hierüber wird der BFH in Kürze abschließend befinden müssen. |
Was bisher geschah
Das FG Münster ist der Auffassung, dass es für eine Beteiligung im Sinne von § 17 EStG an einer englischen Limited auf die Beteiligung am Stammkapital und nicht am gezeichneten Kapital ankommt. Diese Einordnung ist wichtig für die Frage, ob der Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an einer britischen Limited über § 17 EStG verrechnet werden kann.
Hinweis | Auch an der Limited muss der Gesellschafter zu mindestens einem Prozent beteiligt sein.
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