· Fachbeitrag · § 19 EStG
Ausübung von Aktienoptionen als Einkünfte aus § 19 EStG
| Die Gewährung eines Optionsrechts kann zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit führen. In diesem Fall fließt der Lohn nicht schon mit der Einräumung des Rechts zu, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien verbilligt zu erwerben, sondern grundsätzlich erst mit Ausübung der Option durch den verbilligten Erwerb der Aktien selbst. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Ausübung von Aktienoptionen (sog. Stock Options) beim Steuerpflichtigen, einem Arbeitnehmer einer GmbH, im Streitjahr zu steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geführt hat.
Zusätzlich zu seinem regulären Gehalt erhielt der Arbeitnehmer auf der Grundlage von Aktienoptionsplänen Optionsrechte zum Kauf von Aktien (sog. „Stock Options“) der Muttergesellschaft der GmbH. In 2004 schloss der Steuerpflichtige mit seiner Mutter einen Optionsabtretungs- und Treuhandvertrag ab, nach dem er sämtliche Rechte aus den Optionen an die Mutter als Treugeberin gegen Entgelt abtrat. In den Folgejahren, u. a. in 2011, wurden die Optionen eingelöst und die Erlöse an die Mutter weitergeleitet. Das FA sah in dem 2011 erzielten Erlös beim Steuerpflichtigen zu versteuernden Arbeitslohn, der entsprechend der Besteuerung unterworfen wurde.
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