· Fachbeitrag · § 19 EStG
Lohnzahlung durch Dritte mittels Bonus vom Ex-Arbeitgeber
| Der BFH hat in einem aktuellen Urteil gleich zu zwei Problemkreisen entschieden. Zum einen ging es um Zuwendungen Dritter und zum anderen um die Anerkennung des heimischen Büros einer Lehrerin. |
Sachverhalt zur Zuwendung Dritter
Der Steuerpflichtige war im Streitjahr nichtselbstständig bei der A-GmbH beschäftigt. Alleingesellschafterin der A-GmbH war die B-GmbH. Die B-GmbH veräußerte sämtliche Gesellschaftsanteile der A-GmbH mit Wirkung zum 1. März 2007 an die D-AG. Der Steuerpflichtige erhielt im März 2007 einen von der B-GmbH ausgestellten Scheck über 5.200 EUR. In einem Begleitschreiben wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Betrag um eine freiwillige, nicht mehr mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Zuwendung handele, die grundsätzlich der Schenkungsteuer unterläge.
Entscheidung
Entgegen der Auffassung des Steuerpflichtigen und der schenkenden GmbH behandelte das Finanzamt die Zahlung als einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn. Die daraufhin eingereichte Klage blieb erfolglos.
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