· Fachbeitrag · § 19 EStG
Lohnzahlung von dritter Seite
| Ein Handballverein haftet nicht für die Lohnsteuer seiner bei ihm angestellten Spieler, die auf Entgelte des Deutschen Handball-Bundes (DHB) für Einsätze der Spieler in Länder- und Auswahlspielen entfallen. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Haftung für nicht einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge auf Vergütungen eines Dritten. Die Klägerin ist wirtschaftliche Trägerin des Betriebs eines Handballbundesligavereins. Sie hatte mit einzelnen Handballspielern Arbeitsverträge u.a. mit der Regelung abgeschlossen, dass der Arbeitgeber den Spieler nach den Bestimmungen des Vertrags als Spieler des DHB anstelle.
Die bei der Klägerin angestellten Spieler wurden mehrfach von dem DHB zu Länder- und Auswahlspielen sowie zu Vorbereitungslehrgängen und Trainingslagern eingeladen. Die Einladung erfolgte jeweils durch direkt an die Spieler gerichtete Einladungsschreiben. Die Spieler erhielten für ihre Teilnahme ein Entgelt sowie Reisekostenersatz, der direkt durch den DHB auf ein vom Spieler benanntes Konto überwiesen wurde. Die Höhe der Entgelte wurde zwischen dem Spielerrat und dem DHB ausgehandelt. Die Klägerin war in diese Verhandlungen und in den Zahlungsweg nicht eingebunden, jedoch wurde sie über den Einsatz der Spieler als Nationalspieler durch die Übersendung einer Kopie des Einladungsschreibens unterrichtet.
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