· Fachbeitrag · § 19 EStG
Selbstständig oder nichtselbstständig - Einstufung eines Telefoninterviewers
| Die Frage, ob eine Tätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt wird, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. In diese Gesamtwürdigung ist auch einzubeziehen, wie das der Beschäftigung zugrunde liegende Vertragsverhältnis ausgestaltet worden ist, sofern die Verein-barungen ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt worden sind, so die Auffassung des BFH. |
Sachverhalt
Streitig war im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids, ob Telefoninterviewer als Arbeitnehmer nichtselbstständig tätig sind. Die Steuerpflichtige betreibt ein Unternehmen im Bereich der Markt- und Meinungsforschung. Für sie waren im streitigen Zeitraum zwischen 450 und 620 Interviewer tätig, die Befragungen per Telefon durchführten.
Die Steuerpflichtige stellte dazu den Telefoninterviewern Computer-arbeitsplätze in Büroräumen zur Verfügung. Auf der Grundlage vorgegebener, an den Bildschirmen angezeigter Fragebögen, wurden die Antworten im Computersystem erfasst. Die Interviews dauerten, teilweise von einem Supervisor überwacht, zwischen fünf und 25 Minuten. Die Interviewer waren zumeist in Zeitblöcken von je vier Stunden tätig. Vertragliche Grundlage der Tätigkeit war eine mit den Interviewern abgeschlossene sog. Rahmenvereinbarung. Diese legte fest, dass der Interviewer als freier Mitarbeiter tätig sei, sich die Tätigkeit nach dem Einzelauftrag richte und Honorarhöhe, Arbeitsumfang und Ablieferungstermin umfasse.
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