· Fachbeitrag · § 2 UStG
eBay (1) - Verkauf von Schmuckstücken
| Eine Hausfrau, die Schmuckstücke und andere Gegenstände über das Internet und Zeitungsanzeigen im In- und Ausland zum Verkauf anbietet und dazu in nicht unerheblichem Umfang Werbeaufwand treibt, ist nachhaltig und damit unternehmerisch tätig, so das Urteil des FG Köln. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige wurde im Juni 2003 beim Internet-Auktionshaus eBay als „seller" registriert. Von Juni bis August 2003, von Juli bis November 2005 und im April 2006 gab sie insgesamt 40 Verkaufsangebote für Schmuckgegenstände und Uhren ab. Im Streitjahr 2004 wurden unter ihrem Namen mindestens 16 Kleinanzeigen in deutschen und österreichischen Tageszeitungen veröffentlicht und darin einzelne oder mehrere Schmuckstücke oder Pfandscheine über Schmuckgegenstände zum Verkauf angeboten. Die in den Anzeigen angegebenen Werte der Verkaufsgegenstände lagen zwischen 1.000 EUR bis 22.500 EUR. Für die Inserate entstanden der Steuerpflichtigen Kosten in Höhe von insgesamt 2.200 EUR.
Entscheidung
Die Steuerpflichtige war nach Auffassung des FG Köln unternehmerisch tätig. Der lange Zeitraum und die Anzahl von mindestens 56 Verkaufsanzeigen belegen die Nachhaltigkeit der Tätigkeit. Hinzu kommt, dass wohl auch zu diesem Zweck zugekaufte Vermögensgegenstände vertrieben wurden. Zwar hat die Steuerpflichtige pauschal vorgetragen, lediglich ihr geschenkte Schmuckstücke verkauft zu haben, konnte dies aber nicht schlüssig darlegen. Mangels Angaben zur Herkunft der Schmuckstücke oder deren Verbleib konnte nicht von Verkäufen von Gegenständen aus eigenem Vermögen ausgegangen werden.
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