· Fachbeitrag · § 2 UStG
eBay (2) - In der Regel haben die Finanzgerichte „das letzte Wort“
| Hat das FG bei der gebotenen und revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Prüfung aller Umstände des Einzelfalls bei Verkäufen im eBay-Handel die Unternehmereigenschaft des Verkäufers bejaht, liegt keine eine Revisionszulassung rechtfertigende Divergenz zur gefestigten Rechtsprechung des BFH-Urteil vor. |
Sachverhalt
Die Klägerin wendet sich gegen das Urteil des FG Köln vom 6.2.2013 (siehe Entscheidung eBay 1). Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügt sie als Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Verletzung rechtlichen Gehörs durch eine unzulässige Überraschungsentscheidung, und macht mehrere Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Beweisaufnahme sowie hinsichtlich der dem FG obliegenden Sachaufklärungspflicht geltend. Außerdem beruft sie sich auf das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung.
Entscheidung
Die Beschwerde hatte keinen Erfolg. Der BFH betont in Rz. 22 ff. der Besprechungsentscheidung die grundsätzliche Entscheidungshoheit der Finanzgerichte. Ein Fehler bei der Rechtsanwendung kann daher nur ausnahmsweise zur Zulassung der Revision führen, wenn es sich um einen schwerwiegenden Rechtsanwendungsfehler handelt, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen.
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