· Fachbeitrag · § 20 EStG
Unklare und strittige Rechtslage bei der Besteuerung von Schneeball-Systemen
| Nach der BFH-Rechtsprechung führen Gutschriften und Scheinrenditen im Rahmen von Schneeball-Systemen zu Kapitaleinnahmen, bis das Schneeball-System zusammenbricht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Sparer sich die gutgeschriebenen Erträge nicht auszahlen lässt und stattdessen die Wiederanlage wählt. Erst bei einer wertlosen Forderung scheidet ein Zufluss aus, was mangels anderer Anhaltspunkte in der Regel erst der Fall ist, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners gestellt wurde. |
Das FG Köln sieht das anders. Nach Auffassung der Kölner Richter müssen Scheingewinne aus einer Kapitalbeteiligung erst einmal nicht versteuert werden. Die gewährte AdV erfolgte, weil innerhalb der Rechtsprechung umstritten ist, ob Gutschriften im Rahmen von Schneeballsystemen zu steuerpflichtigen Einnahmen nach § 20 EStG führen.
- Laut FG Saarland ist ein Anlagebetrüger kein leistungsfähiger Schuldner und daher die Besteuerung der Scheingewinne abzulehnen.
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