· Fachbeitrag · § 20 EStG
Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen ab 2009
| Das mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 1.1.2009 geltende Werbungskostenabzugsverbot des § 20 EStG findet auch dann Anwendung, wenn nach dem 31.12.2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind. |
Sachverhalt
Streitig war, ob das Werbungskostenabzugsverbot in § 20 EStG auch dann zur Anwendung kommt, wenn nach dem 31.12.2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die dem Steuerpflichtigen bereits vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind.
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