Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

    | Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. Der BFH hat erneut seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach auch Gutschriften über wieder angelegte Renditen in Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 EStG führen können. |

     

    Voraussetzungen

    Voraussetzung hierfür ist der Zufluss im Sinne von § 11 EStG, der erfolgt, wenn der Steuerpflichtige über die Beträge wirtschaftlich verfügen kann. Eine Gutschrift in den Büchern des Verpflichteten kann einen Zufluss bewirken, ebenso die Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, dass ein Betrag fortan aus einem anderen Rechtsgrund geschuldet sein soll (sog. Novation). In einer derartigen Vereinbarung kann eine Verfügung des Gläubigers über die bisherige Forderung vorliegen, die einkommensteuerrechtlich so zu werten ist, als ob der Schuldner die Altschuld durch tatsächliche Zahlung beglichen (= Zufluss beim Gläubiger) und der Gläubiger den vereinnahmten Betrag infolge des neu geschaffenen Verpflichtungsgrundes dem Schuldner sofort wieder zur Verfügung gestellt hätte (= Wiederabfluss des Geldbetrages beim Gläubiger).

     

    Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Gläubiger (der Anleger) im Zeitpunkt der Novation oder der Gutschrift in den Büchern des Betreibers des Schneeballsystems tatsächlich in der Lage gewesen ist, die Auszahlung ohne weiteres Zutun des leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen. Dabei kommt es entscheidend auf die Sicht des Leistungsempfängers (Kapitalanlegers) in dem Zeitpunkt an, in dem er aus seiner Sicht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erstmals erlangt.