14.10.2016 · Fachbeitrag · § 21 EStG
An Betrüger geleistete Provisionen für Grundstückserwerb keine Werbungskosten
| Provisionen, die ein Dritter durch Betrug vorgeblich für den Erwerb einer Immobilie und deren Vermittlung kassiert hat, ohne dass es dadurch zu einem Erwerb des Grundstücks gekommen ist, sind nicht als vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig. |
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