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  • 15.02.2013 · Fachbeitrag · § 21 EStG

    Überschusserzielungsabsicht bei tageweiser Vermietung für Filmaufnahmen

    | Das FG München hat entschieden, dass die Vermietung eines Wohnhauses an eine Filmproduktionsgesellschaft für einen Tag nicht als gewerblich einzuordnen sei. Bei einer tageweisen Vermietung liege ein Ausnahmefall vor, in dem nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht schon grundsätzlich und typisierend Einnahmenerzielungsabsicht angenommen werden kann. |