· Fachbeitrag · § 21 EStG
Zinszahlungen des ehemaligen Gesellschafters als nachträgliche Werbungskosten
| Einem Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft können nach Veräußerung des Gesellschaftsanteils aufgrund der Inanspruchnahme durch Nachhaftung Werbungskosten entstehen. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige trat im Dezember 1990 mit einer Einlage von 100.000 DM einer vermögensverwaltenden GbR in der Form eines geschlossenen Immobilienfonds bei. Gesellschaftszweck der GbR war die Instandsetzung, Modernisierung und nachfolgende Vermietung eines Mehrfamilienhauses mit einem Gesamtaufwand von bis zu 6,3 Mio. DM. Rund ein Drittel dieser Summe sollte durch Gesellschaftereinlagen, die verbleibenden zwei Drittel sollten durch Darlehen finanziert werden. Zu diesem Zweck nahm die Treuhänderin des Fonds ein Darlehen in Höhe von rund 5 Mio. DM bei einem Kreditinstitut auf, für das die Gesellschafter quotal entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftskapital die persönliche Haftung übernahmen. Nachdem die GbR bereits im Laufe des Jahres 1999 in Zahlungsschwierigkeiten geraten war, konnte sie ab November 2000 die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen auf das Darlehen nicht mehr bedienen.
Ende 2003 übertrug der Steuerpflichtige seinen Gesellschaftsanteil an der GbR an einen Mitgesellschafter. Dieser verpflichtete sich, den Steuerpflichtigen von sämtlichen bestehenden und zukünftigen, bekannten und unbekannten Ansprüchen Dritter, seien es Ansprüche der Gesellschaft, einzelner Gesellschafter oder finanzierender Banken, freizustellen.
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