· Fachbeitrag · § 24b EStG
Haushaltszugehörigkeit bei Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
| § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG vermutet unwiderlegbar, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um einen verwitweten Steuerpflichtigen, dem als Vater einer Tochter Kindergeld zustand. Die Tochter war in der Wohnung des Vaters gemeldet, lebte jedoch in einer eigenen Wohnung. Aus diesem Grunde lehnten sowohl das FA als auch das FG die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (§ 24b EStG) ab.
Entscheidung
Der BFH entschied demgegenüber, dass dem Steuerpflichtigen der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG zusteht. Nach dieser Vorschrift können alleinstehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.
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