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  • · Fachbeitrag · § 3 UStG

    Fitnessangebote an Arbeitnehmer

    | Die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer führt zu einer steuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgabe. |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin (K) hat ihren Arbeitnehmern unentgeltlich ein Fitnessstudio zur Verfügung gestellt. Das Studio besteht aus Räumen für Kursangebote wie Spinning, Aerobic, Step-Aaerobic, Pilates, Rückenschule etc. K bietet im Aushang diverse Kurse an, zu denen sich die Arbeitnehmer anmelden können. Des Weiteren sind ein Raum mit verschiedenen Kraftgeräten sowie Duschräume vorhanden. Das Kurssystem wird außerhalb der Arbeitszeit angeboten, ebenso kann der Kraftraum außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden. Außerdem werden zusätzlich auch begleitete Nordic-Walking-Kurse angeboten.

     

    K hat dem FA keine Aufzeichnungen über die Anzahl der Arbeitnehmer, die das Fitnessstudio nutzen, vorgelegt. Das Finanzamt schätzte daher für lohn- und umsatzsteuerliche Zwecke einen Betrag von x EUR (Anzahl der Personen x 40 EUR x 12 Monate) als geldwerten Vorteil.