· Fachbeitrag · § 3 UStG
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft/Zuordnung der Warenbewegung im Abholfall
| Bei Reihengeschäften ist die Prüfung der Frage, welche von mehreren Lieferungen innergemeinschaftlich steuerfrei erfolgt, anhand der objektiven Umstände des Einzelfalls und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen. Erklärungen des Erwerbers können allerdings in der nachgelagerten Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6a Abs. 4 UStG) von Bedeutung sein. |
Sachverhalt 1
Ein deutsches Unternehmen (A) verkaufte zwei Maschinen an ein US-amerikanisches Unternehmen (B), welches seinerseits die Maschinen an ein finnisches Unternehmen (C) weiterverkaufte. Die Maschinen wurden von einer von B beauftragten Spedition bei A abgeholt und zu C nach Finnland verschifft.
A ging unter Anwendung des § 3 Abs. 6 Satz 6 Halbsatz 1 UStG davon aus, dass die Warenbewegung seinen Lieferungen an B zuzuordnen ist, und fakturierte diese daher als innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei.
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