· Fachbeitrag · § 32 EStG
Kindergeld und die Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender
| Der Registrierung als Ausbildungsuchender kommt für den Anspruch auf Kindergeld keine echte Tatbestandswirkung zu. Die Registrierung gilt als Indiz für das Bemühen des Kindes um einen Ausbildungsplatz auch dann, wenn die Agentur für Arbeit die Registrierung ohne Grund wieder löscht, so der BFH in einer aktuellen Entscheidung. |
Voraussetzungen für den Anspruch von Kindergeld
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird beim Kindergeld berücksichtigt, wenn
- es noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat,
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