· Fachbeitrag · § 32 EStG
Liegt bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ein Ausbildungsdienstverhältnis vor?
| Die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter stellt kein Ausbildungsdienstverhältnis im Sinne des § 32 EStG dar. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben einem als Berufsausbildung anzusehenden Promotionsvorhaben ein Ausbildungsdienstverhältnis im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG darstellt. Dem Gesetz nach sind Erwerbstätigkeiten mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, Ausbildungsdienstverhältnisse oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der §§ 8 und 8a SGB IV für die Berücksichtigung als Kind unschädlich.
Entscheidung
Das FG entschied, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter kein Ausbildungsdienstverhältnis darstellt. Denn bei einem Ausbildungsdienstverhältnis muss zwischen Ausbildung und Dienstverhältnis ein gewisser sachlicher Zusammenhang bestehen. Das bloße zeitliche Zusammenfallen von Ausbildung und Dienstverhältnis reicht hingegen nicht aus, da ansonsten jede Erwerbstätigkeit, die parallel zu einer Ausbildung im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG ausgeübt wird, erfasst würde. Mangels einer gesetzlichen Definition liegt nach herrschender Auffassung ein Ausbildungsdienstverhältnis vor, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Demgegenüber soll es nicht ausreichen, wenn die Ausbildung seitens des Arbeitgebers lediglich gefördert wird, z.B. durch ein Stipendium oder eine Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
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