12.04.2013 · Fachbeitrag · § 32c EStG
Ist die Reichensteuer 2007 für Selbstständige verfassungswidrig?
| Das FG Düsseldorf holt die Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob der Abzugsbetrag in § 32c EStG in der Fassung für 2007 mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als im Zusammenhang mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 % gleichzeitig eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Tarifbegrenzung (Entlastungsbetrag nach § 32c EStG) eingeführt wurde. Das FG hält die 45%ige Reichensteuer teilweise für verfassungswidrig, denn sehr gut verdienende Angestellte, Anleger, Rentner oder Vermieter werden dem Spitzensteuersatz unterworfen, selbstständige Unternehmer und Freiberufler mit gleich hohen Einkünften unterliegen hingegen nur einem Höchststeuersatz von 42 %. |
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