10.07.2015 · Fachbeitrag · § 33 EStG
Selbst erbrachte Pflegeleistungen sind keine außergewöhnlichen Belastungen
| Selbst erbrachte Pflegeleistungen eines Angehörigen führen nicht zu einem Abzug eigener fiktiver außergewöhnlicher Belastungen, so das FG Münster. |
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