· Fachbeitrag · § 33 EStG
Vergebliche Bau-, Abriss- und Prozesskosten bei einem mängelbehafteten Gebäude
| Streitig waren u.a. die steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abriss eines wegen Baumängel nicht fertiggestellten, gemischt genutzten Grundstücks. |
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied dazu aktuell,
- dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Bauprozess anfallen, nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, wenn ein konkreter und unmittelbarer Zusammenhang mit dem Beweissicherungsverfahren oder dem Bauprozess besteht.
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