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  • · Fachbeitrag · § 33 EStG

    Vergebliche Bau-, Abriss- und Prozesskosten bei einem mängelbehafteten Gebäude

    | Streitig waren u.a. die steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abriss eines wegen Baumängel nicht fertiggestellten, gemischt genutzten Grundstücks. |

     

    Das Finanzgericht Niedersachsen entschied dazu aktuell,

    • dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Bauprozess anfallen, nur dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, wenn ein konkreter und unmittelbarer Zusammenhang mit dem Beweissicherungsverfahren oder dem Bauprozess besteht.