· Fachbeitrag · § 33 EStG
Verteilung der Aufwendungen auf fünf Jahre aus Billigkeitsgründen
| Einem Steuerpflichtigen kann im Wege einer abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen ( § 163 AO ) ein Wahlrecht auf Verteilung der Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau der selbstgenutzten Wohnung als außergewöhnliche Belastungen ( § 33 EStG ) eingeräumt werden, wenn ein zu geringer Gesamtbetrag der Einkünfte dem vollen Abzug der Aufwendungen im Abflussjahr entgegensteht. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist querschnittgelähmt mit einem Behinderungsgrad von 100 mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) und H (hilflos). In 2009 ließ er seine Eigentumswohnung behindertengerecht erweitern und umbauen. Die hierbei angefallenen Aufwendungen von insgesamt 280.000 EUR beantragte er, auf fünf Jahre verteilt als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzuziehen.
Das lehnte das FA ab und setzte unter Berücksichtigung des insoweit eindeutigen Gesetzeswortlauts des § 33 EStG und der Abflussregelung des § 11 Abs. 2 EStG den Gesamtbetrag im Abflussjahr 2009 als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG an.
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