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  • 13.10.2015 · Fachbeitrag · § 33a EStG

    Außergewöhnliche Belastungen: Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen

    | Bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen sind die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person nicht um die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu mindern. Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nach Ansicht des BFH nicht. |