· Fachbeitrag · § 35a EStG
Aktualisiertes BMF-Schreiben zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen
| Im Rahmen des § 35a EStG gewährt der Gesetzgeber eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Dabei können 20 % der Arbeitskosten (bis zu bestimmten Höchstbeträgen) von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Das BMF hat noch rechtzeitig vor der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2013 ein neues Anwendungsschreiben zu § 35a EStG veröffentlicht. Das ersetzt auf 36 Seiten den bisherigen Anwendungserlass aus 2010 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. |
Inhalt des aktualisierten Anwendungserlasses
Die Überarbeitung und Erweiterung des Anwendungserlasses beinhaltet insbesondere die aktuellen Rechtsänderungen, die Rechtsprechung sowie neue und erweiterte Beispiele, so etwa zur Aufteilung des Abzugshöchstbetrags. Das neue BMF-Schreiben nimmt insbesondere im Bereich der empfangenen Leistungen der Pflegeversicherung an Umfang deutlich zu. Das liegt vor allem am Einbau der aktuellen BFH-Rechtsprechung zu diesem Thema sowie den vielen Berechnungsbeispielen als Erläuterung.
Muster-Bescheinigung des Verwalters von Eigentumswohnungen
Als Anlage zum BMF-Schreiben enthalten ist eine Muster-Bescheinigung des Verwalters von Eigentumswohnungen als Nachweis über den Anteil der für den jeweiligen Wohnungseigentümer individuell in der Jahresabrechnung aufgeführten steuerbegünstigten Kosten. Dies kann benutzt werden für Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- sowie Handwerkerleistungen und soll die begünstigten Arbeits- und Fahrtkosten angeben. Das Formular kann auch der Vermieter einer Wohnung entsprechend für seine Mieter verwenden.
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