· Fachbeitrag · § 35a EStG
Aufwendungen für „Zulegung“ an öffentliches Straßennetz als Handwerkerleistung
| Aufwendungen für eine „Zulegung“ an das öffentliche Straßennetz sind als für die Haushaltsführung notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge vollumfänglich, d.h., auch soweit sie im öffentlichen Raum vorgenommen werden, als Handwerkerleistungen berücksichtigungsfähig, so das FG Nürnberg. |
Sachverhalt
Streitig war, ob und in welchem Umfang die auf das öffentliche Straßenland vor dem Grundstück des Steuerpflichtigen entfallenden Aufwendungen für den Ausbau der Gemeindestraße durch die zuständige Verwaltungsgemeinschaft als Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG zu berücksichtigen sind. Neben der Straße modernisierte die Gemeinde auch die Zuleitungen für Wasser sowie das Internet, wobei von den gesamten Kosten nur etwa die Hälfte auf die Grundstückseigentümer umgelegt wurde.
Die als Handwerkerleistungen geltend gemachten Lohnkosten ließ das FA unberücksichtigt, indem es die Auffassung vertrat, dass Ausbaubeiträge von Gemeindestraßen nicht zu den begünstigten Handwerkerleistungen gehörten. Bei Ausbauarbeiten der Gemeindestraße mangele es an der erforderlichen Nähe zur Haushaltsführung des Steuerpflichtigen.
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