· Fachbeitrag · § 35a EStG
Keine Steuerermäßigung für Beziehen von Polstermöbeln außerhalb des Haushalts
| Das Beziehen von Polstermöbeln in einer nahe gelegenen Werkstatt des Handwerkers erfolgt nicht „im Haushalt des Steuerpflichtigen“. Infolgedessen können die Kosten dafür die Steuer nicht ermäßigen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Arbeitskosten für das Neubeziehen von Polstermöbeln in einer Werkstatt als Handwerkerleistung gemäß § 35a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen sind. Dabei handelte es sich um Kosten für das Neubeziehen von zwei Sofas und einem Sessel.
Das FA ließ die Kosten unberücksichtigt, da es der Auffassung war, bei nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigten Handwerkerleistungen müsse es sich um Leistungen handeln, die in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt würden und dem Haushalt dienten. Da das Neubeziehen der Polstermöbel jedoch in der Werkstatt der beauftragten Firma stattgefunden habe, liege kein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zum Haushalt vor.
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