· Fachbeitrag · § 35a EStG
Keine Steuerermäßigung für Vermittlungsgebühr einer Haushaltshilfe
| Kosten für die Vermittlung einer Haushaltshilfe durch eine Agentur sind keine begünstigten Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. eine haushaltsnahe Dienstleistung. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch bei Aufwendungen für die Vermittlung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses zu gewähren ist. Die Steuerpflichtige erteilte einer Agentur den Auftrag, ihr eine Haushaltshilfe zu vermitteln, die alle 14 Tage jeweils 3 Stunden lang ihre Wohnung reinigen sollte. Die Agentur übernahm zudem die Verpflichtung, jederzeit bei Urlaub, Krankheit sowie generell bei Ausfall von Personal kostenlose Folgevermittlungen zu schaffen. Die Steuerpflichtige hatte dafür an die Agentur eine einmalige Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Hintergrund
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