· Fachbeitrag · §§ 4 6a UStG
Vereinfachte Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
| Die 11. Verordnung zur Änderung der UStDV schaffte weitere alternative Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und änderte die Belegnachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen gegenüber den seit dem 1.1.2012 geltenden Bestimmungen. Hierzu hat das BMF auf insgesamt 25 Seiten die entsprechenden Abschnitte des UStAE ausführlich angepasst, Neuregelungen hinzugefügt, alte Passagen ergänzt und um praxisnahe Beispiele angereichert. Daneben sind mehrere Anlagen-Muster für den Praxisalltag enthalten. |
Anwendungs- und Übergangsregeln
Die Neuregelungen sind grundsätzlich auf ab dem 1.10.2013 ausgeführte Umsätze anzuwenden. Allerdings gibt es zwei Übergangsregeln:
- 1.Für bis zum 31.12.2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen darf der beleg- und buchmäßige Nachweis als Voraussetzung der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis Ende 2011 geltenden Rechtslage geführt werden.
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