12.06.2013 · Fachbeitrag · §§ 4, 9 EStG
Begrenzter Verpflegungsmehraufwand bei unterbrochener Auswärtstätigkeit
| Ist ein selbstständiger Unternehmensberater über Monate hinweg wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage im Betrieb eines Kunden auswärts tätig, kann er Mehraufwendungen für seine Verpflegung nur in den ersten drei Monaten dieser Auswärtstätigkeit als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt nach dem Urteil des BFH auch dann, wenn die Beratungsaufträge kurzfristig immer wieder neu erteilt werden und durch Heimarbeitstage und kurzfristige Dienstreisen für andere Kunden unterbrochen werden. In diesem Fall gilt die zeitliche Begrenzung für die ersten drei Monate bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte. |
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