· Fachbeitrag · § 4 EStG
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ab 1.1.2014
| Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.2.2013 (BStBl I 13, 188) wurde die Abziehbarkeit von Reisekosten ab 1.1.2014 nicht nur für den Arbeitnehmerbereich, sondern auch für den Bereich der Gewinneinkünfte grundlegend geändert. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 4a sowie Abs. 4 EStG), die im betrieblichen Bereich entsprechende Anwendung finden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG). |
Das BMF hat nun mit einem ausführlichen Schreiben insbesondere zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte Stellung genommen. Derartige Aufwendungen sind keine Reisekosten, sondern unterliegen über § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG den Abzugsbeschränkungen nach den Regelungen zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 bis 6 EStG).
Bei Prüfung der Frage, ob die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zur Anwendung kommt, sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten.
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