· Fachbeitrag · § 4 EStG
Firmenwagen: Wenn keine Kosten, dann auch keine Betriebsausgaben
| Der BFH hat jetzt entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der einen von seinem Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzen darf, keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen kann, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Pkw getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert worden ist. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige erzielte als Unternehmensberater sowohl Einkünfte aus nichtselbstständiger als auch aus selbstständiger Arbeit. Sein Arbeitgeber stellte ihm einen Dienstwagen zur Verfügung. Diesen durfte der Arbeitnehmer uneingeschränkt für Fahrten im Rahmen seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer und zusätzlich im privaten und freiberuflichen Bereich nutzen. Sämtliche Kosten des Pkw trug der Arbeitgeber.
Für die private Nutzungsüberlassung des Pkw erfolgte eine Besteuerung des Sachbezugs auf der Basis des Bruttolistenpreises des Pkw nach der Ein-Prozent-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG).
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