· Fachbeitrag · § 4 EStG
Verkauf eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wohnmobils
| Wird ein Wirtschaftsgut veräußert, das vom teilweisen Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG betroffen ist, muss bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns trotzdem als Buchwert der Wert angesetzt werden, der sich unter Berücksichtigung der AfA ergibt, die bislang aufgrund des Abzugsverbots des § 4 Abs. 5 EStG den Gewinn nicht mindern durfte. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige bezog als Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er war Eigentümer von mehreren Pkws, u.a. eines Wohnmobils. Bei dem Wohnmobil handelte es sich um ein Fahrzeug, das sowohl betrieblich als auch privat genutzt wurde. Im Rahmen einer Außenprüfung hatte man sich dahingehend geeinigt, dass 40 % der Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Das FA vertrat nun die Auffassung, die bei der Gewinnermittlung in Ansatz gebrachten außerbilanziellen Zurechnungen von 40 % der geltend gemachten AfA, müssten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns außer Betracht bleiben. Das Fahrzeug habe als einheitliches Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört. Dementsprechend sei der aus dem Verkauf erzielte Gewinn auch in voller Höhe zu besteuern.
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