· Fachbeitrag · § 45a EStG
Neue Verwaltungsvorgaben für Steuerbescheinigungen aus Kapitalerträgen
| Für seine Kapitalerträge ist dem Anleger unabhängig vom Steuerabzug auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Das BMF hat neue Muster veröffentlicht und nimmt daneben ausführlich zum Umfang der zu bescheinigenden Angaben Stellung. Das gilt grundsätzlich für Kapitalerträge ab 2010. Banken können das Muster aber erst für Erträge ab 2013 anwenden. Bereits für 2012 ausgestellte Steuerbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. |
Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen für die Anlegerpraxis:
- Sind in der Steuerbescheinigung Kapitalerträge und anrechenbare Kapitalertragsteuer zu niedrig ausgewiesen, kann eine Berichtigung oder eine ergänzende Bescheinigung ausgestellt werden.
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