· Fachbeitrag · § 5 EStG
Zahlungsansprüche nach GAP-Reform als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter
| Die durch die GAP-Reform 2003 eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer jedenfalls am Bilanzstichtag 30.6.2007 typisierend mit zehn Jahren zu schätzen ist. |
Hintergrund
GAP bedeutet Gemeinsame Agrarpolitik der EU. Sie beruht auf zwei „Säulen“: Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an Landwirte, die zweite ergänzt die GAP seit 1999 und zielt auf die Entwicklung des ländlichen Raums.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig