· Fachbeitrag · § 6 EStG
Kaufpreisaufteilung bei Anschaffung einer Vermietungsimmobilie
| Erwirbt der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück, um hiermit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, ist die Aufteilung der Gesamtanschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude vorrangig anhand der im Sachwertverfahren ermittelten Verkehrswerte vorzunehmen. Vorausgesetzt wird, dass dies nicht in besonders gelagerten Fällen zu unangemessenen Ergebnissen führt. |
Sachverhalt
Im Streitfall erwarb die Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück zum Kaufpreis von 1.780.000 EUR. Das Objekt verfügte über eine Grundfläche von ca. 512 m2 und eine wohnwertabhängige Wohnfläche von ca. 458 m2, die sich auf vier - allesamt vermietete - Wohnungen verteilte. Einschließlich der Nebenkosten beliefen sich die Gesamtanschaffungskosten für das Grundstück auf rund 1.850.000 EUR. Bei Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage errechnete die Steuerpflichtige einen Anteil des Grund und Bodens an den Gesamtanschaffungskosten in Höhe von rund 20 % und einen Gebäudeanteil von 80 %.
Das FA kam dagegen nach Einschaltung des Bausachverständigen (BSV) zu einem Gebäudeanteil an den Gesamtanschaffungskosten von 58 % und legte diesen bei Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage zugrunde. Im Einspruchs- sowie im nachfolgenden Klageverfahren machte die Steuerpflichtige erfolglos geltend, dass bei der Ermittlung des für die AfA maßgebenden Gebäudewerts das Ertragswertverfahren anzuwenden sei.
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