14.03.2014 · Fachbeitrag · § 6 EStG
Schadenersatzleistungen für versteckte Mängel mindern den Anschaffungspreis nicht
| Grundsätzlich gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sogenannte anschaffungsnahe Aufwendungen). Diese Aufwendungen erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und sind nicht sofort abziehbare Werbungskosten. Beteiligt sich nun der Verkäufer eines Grundstücks durch Schadenersatzleistungen am Aufwand des Erwerbers für die Beseitigung nachträglich erkannter Gebäudemängel, liegen nach Ansicht des BFH jedoch keine Aufwendungen des Käufers für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG vor. |
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