· Fachbeitrag · § 63 EStG
Kindergeld während eines mehrjährigen Auslandsstudiums
| Während eines mehrjährigen Auslandsaufenthalts zum Zwecke einer Berufsausbildung behält ein Kind seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzt. |
Sachverhalt
Streitig war, ob dem Steuerpflichtigen für seine in den USA studierende Tochter Kindergeld für den Zeitraum von zwei Jahren zusteht. Die Tochter absolvierte nach ihrem Abitur ein einjähriges Au-Pair-Programm in den USA, welches einen Sprachkurs von zehn Stunden pro Woche umfasste. Während des Auslandsaufenthalts entschloss sie sich zu einem Studium in New York. Im Anschluss an das Au-Pair-Jahr studierte sie dort. Während ihres Auslandsaufenthalts stand der Tochter ihr ehemaliges Kinderzimmer im väterlichen Wohnhaus zur Verfügung. Dort hielt sie sich im Streitzeitraum jährlich jeweils mehrere Wochen auf, woraufhin das FG nach zuvor erfolglosem Einspruchsverfahren einen inländischen Wohnsitz und damit die Kindergeldberechtigung des Anspruchsberechtigten bejahte.
Entscheidung
Im Revisionsverfahren hob der BFH diese Entscheidung auf und verwies den Streitfall zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. Denn die Feststellungen des FG reichten nicht aus, um abschließend beurteilen zu können, ob die Tochter des Anspruchsberechtigten im Streitzeitraum ihren Wohnsitz im Inland beibehalten hatte.
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