· Fachbeitrag · § 64 EStG
Eltern trennen und versöhnen sich wieder - wer hat wann einen Kindergeldanspruch?
| Bei einem Versöhnungsversuch stellt die neu bezogene gemeinsame Familienwohnung solange den ortsbezogenen Mittelpunkt der gemeinschaftlichen Lebensinteressen dar, bis sich die Verhältnisse hinsichtlich des Obhutsverhältnisses grundlegend ändern. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage der Kindergeldgewährung für ein Kind, das zunächst im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebte, dann mit der Mutter im April aus dem gemeinsamen Haushalt auszog und im Oktober im Rahmen eines Versöhnungsversuchs der Partner wieder mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt lebte.
Entscheidung
Während die Familienkasse dem Vater Kindergeld für den Zeitraum Mai bis Dezember verweigerte, bestätigte das FG diese Entscheidung nur für die Monate Mai bis September, gewährte jedoch erneut Kindergeld für die Monate Oktober bis Dezember.
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