· Fachbeitrag · § 7 EStG
Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus
| Die Einlage eines zum Privatvermögen gehörenden Kiesvorkommens eines Kommanditisten in eine KG hat zwingend mit dem Teilwert zu erfolgen. Der BFH hat aktuell entschieden, dass Absetzungen für Substanzverringerungen und Teilwertabschreibungen in diesem Fall auch dann nicht zulässig sind, wenn die KG das Kiesvorkommen nicht selbst abbaut, sondern einem Dritten zur Substanzausbeute verpachtet. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Kommanditist einer GmbH & Co. KG Grundbesitz einschließlich des im Boden vorhandenen, zum Privatvermögen gehörenden Kiesvorkommens sowie des Rechts der Wiederverfüllung übereignet. Da es sich nicht um Veräußerungs- sondern um Einlagevorgänge handelte, hatte die jeweilige Einlage mit dem Teilwert zu erfolgen.
Streitig war nun, ob die KG, die den Grundbesitz zur Substanzausbeute an einen Abbauunternehmer verpachtet hatte, dem bereits für die Grundstücke eine Abbaugenehmigung für das jeweilige Kiesvorkommen erteilt worden war, zur Vornahme einer Absetzung für Substanzverringerung (AfS) berechtigt war. Das FA und nachfolgend auch das FG folgten diesem Begehren nicht.
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