· Fachbeitrag · § 7 EStG
Vertragliche Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude grds. maßgebend
| Für die Berechnung der AfA ist die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag von Grundstück und Gebäude zugrunde zu legen, sofern sie nicht nur zum Schein getroffen wurde oder ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. |
Sachverhalt
Im Streitfall erwarb der Steuerpflichtige zwei zur Vermietung vorgesehene Eigentumswohnungen. Im Kaufvertrag nahm er eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude vor. Danach entfielen rund 60 % auf das Gebäude und 40 % auf den Grund und Boden. Demgegenüber ermittelte das FA für beide Eigentumswohnungen einen Gebäudewertanteil von 23 % und 24 %.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekam der Steuerpflichtige vor dem FG im Wesentlichen recht. Auf die Revision des FA hin hob der BFH die Entscheidung der Vorinstanz jedoch auf und verwies den Streitfall zur weiteren Sachaufklärung zurück.
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